
FAQ
Ihre schönsten Wochen des Jahres werden in Kürze anfangen! Beim Reisen muss an viele Sachen gedacht werden. Um Ihnen dabei eine kleine Hilfe zu geben, haben wir eine Liste mit den am häufigst gestellten Fragen zusammengestellt. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Buchungsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und interessante Reise.
Reisepass/Visum/Impfungen/ Währungen/Zollbestimmungen
Kontrollieren Sie, ob Ihr Reisepass, Ihre Identitätskarte oder Ihr Personalausweis den gesetzlichen Vorschriften entspricht (Gültigkeit). Falls für Ihr Reiseziel ein Einreisevisum erforderlich ist, besorgen wir Ihnen dieses gerne. Die Kosten dafür gehen zu Ihren Lasten. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visum- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Für Folgen, die sich aus einer verweigerten Einreise auf Grund unzulänglicher Einreisedokumente ergeben, können wir nicht haftbar gemacht werden.
Details zu den Einreisebestimmungen, allfälligen Impfvorschriften, Währung und Zollbestimmungen usw. finden Sie in der separaten Broschüre über Ihre Feriendestination resp. auf der Rechnung/Bestätigung oder fragen Sie direkt bei Ihrer Buchungsstelle.
Im Falle einer Unsicherheit hilft Ihnen auch die Protectas Aviation Security AG, welche an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel im Auftrag der Fluggesellschaften die Dokumentenkontrolle durchführt, gerne weiter. Diese Stelle kennt die aktuellsten Reisebedingungen für Bürger aller Nationen in alle Länder. Tel. Nr. 0900 099 099 (Montag bis Freitag 09.0013.45 und 14.3017.00 Uhr, Fr. 1./Min).
Gesundheit/Medizinischer Ratgeber
Im Internet unter «www.safetravel.ch» finden Sie wichtige und umfassende Gesundheitsinformationen, Vorbeugemassnahmen und Verhaltensregeln für die Zeit vor, während und nach der Reise. Beachten Sie diese Hinweise besonders genau, wenn Sie in tropische Länder reisen. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne und kann Ihnen detaillierte und aktuelle Informationen für Ihr Reiseziel ausdrucken. Zögern Sie nicht, auch mit Ihrem Arzt oder Apotheker Kontakt aufzunehmen.
Reisegepäck
Für Charter-, Linien- und Sonderflüge ist das Reisegepäck auf 20 kg pro Person in der Economy- bzw. 30 kg in der Relax-, Business- und First-Class beschränkt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben in Ihren Reiseinformationen.
Eine Ausnahme bilden Flüge nach Nordamerika (USA/Kanada) wo für alle Klassen das «Piece-Concept» angewendet wird. Bei dieser Regelung sind pro Person total 2 Gepäckstücke erlaubt, welche zusammen ein Gesamtmass (L + B + H) von 273 cm nicht überschreiten dürfen. Das einzelne Ge-päckstück darf zudem das Mass von 158 cm nicht überschreiten und nicht schwerer als 23 kg sein.
Wenn Sie das Total des zur Verfügung stehenden Gewichts unter Zusammenreisenden aufteilen, darf ein einzelnes Gepäckstück auf keinen Fall schwerer sein als 23 kg.
Für Kinder über 2 Jahre gelten die selben Regeln. Kinder unter 2 Jahren haben kein Anrecht auf Freigepäck.
Die von uns gelieferten Etiketten sollten mit vollständiger Ferien- und Heimadresse beschriftet unbedingt am Koffergriff befestigt werden. Damit wird die Gepäckbeförderung und -verteilung wesentlich erleichtert.
Es kann vorkommen, dass Gepäckstücke mit Verspätung am Zielort eintreffen. Wir empfehlen deshalb, kleinere Gebrauchsgegenstände wie Toilettenartikel u.ä. im Handgepäck mitzunehmen. Ebenso gehören Wertsachen, Dokumente, Schlüssel, Medikamente usw. ins Handgepäck.
Beachten Sie, dass vor allem bei USA-Reisen Ihr Gepäck nicht abgeschlossen ist. Bei verdächtigen Gepäckstücken behalten sich Sicherheitsbeamte das Recht vor, diese zu öffnen und zu durchsuchen.
Handgepäck
Als Handgepäck sind Kleidersäcke, Taschen und Ähnliches erlaubt, sofern sie die Masse von 55 x 40 x 20 cm und das Gewicht von 8 kg nicht überschreiten. Auf Grund der international vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen ist pro Person nur ein Stück Handgepäck in der Flugzeugkabine zugelassen (plus Handtasche). Aus Sicherheitsgründen gelten für alle Abflüge ab der Schweiz verschärfte EU-Regeln. Für den Transport im Handgepäck sind erlaubt:
- Behälter für Flüssigkeiten, Gels, Zahnpasta, Kosmetika etc. bis zu einer Maximalgrösse von 100 ml.
- Die Behälter müssen bequem in einen durchsichtigen Plastikbeutel passen, der wieder verschliessbar ist und ein Fassungsvermögen von maximal 1Liter aufweist. (Erhältlich z.B. bei den Grossverteilern Migros, Coop etc.)
- Ausnahmen gelten für Diät- und Babynahrung (jedoch nur 1 Tagesportion) sowie Medikamente.
- Der Beutel muss an der Sicherheitskontrolle präsentiert werden.
- Weitere ungefährliche und nicht brennbare Flüssigkeiten (Kosmetika etc.) sowie spitze Gegenstände (Taschenmesser, Scheren, Haarnadeln, Nagelfeilen, Manicure Set, Stricknadeln etc.) müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Jacken, Mäntel, Laptops und andere grössere elektronische Gegenstände müssen separat geröntgt werden.
- Artikel aus den Tax-Free Geschäften sind weiterhin zugelassen, aber nur in speziell versiegelten Taschen.
An den Flughäfen ist aufgrund dieser verschärften Bestimmungen mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Gefährliche Güter
Folgende gefährliche Güter im Reisegepäck sind aus Sicherheitsgründen verboten: Feuerwerkskörper, verdichtete Gase, ätzende Stoffe, Explosiv-stoffe, Munition, brennbare feste und flüssige Stoffe, radioaktive Materialien, Zündhölzer, Haushaltschemikalien und Gifte, Farbe/Farbverdünner, Autobatterien, Sodapatronen, Campinggasflaschen etc.. Leere Tauchflaschen, Sportwaffen/Munition, medizinische Hilfsmittel wie Spritzen, Asthmasprays, Druckbehälter, Sauerstoffflaschen und Geräte mit «Nassbatterien» (z.B. Rollstühle) etc. benötigen eine vorherige Transportgenehmigung durch die Fluggesellschaft. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft, resp. mit Ihrer Buchungsstelle in Verbindung.
Übergepäck/Sportausrüstung
Übergepäck kann nur gegen Bezahlung mitgenommen werden. Surfbretter, Fahrräder, Golftaschen, Tauchausrüstung usw. müssen bei der Buchung angemeldet werden. Ohne Voranmeldung behalten sich die Fluggesellschaften die Ablehnung des Transportes von speziellem Sportmaterial vor.
Die Preise und Transportbedingungen werden von jeder Fluggesellschaft individuell gehandhabt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Buchungsstelle. Die Transportgebühr muss bei der Gepäckaufgabe bar bezahlt werden. Die Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für defekte Sportartikel.
Werdende Mütter
Konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Arzt vor dem Abflug. Die meisten Fluggesellschaften verlangen von werdenden Müttern ein Arztzeugnis, wenn die Geburt innerhalb von 4 Wochen bevorsteht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle oder direkt bei der Fluggesellschaft.
Baby an Bord
Die meisten Fluggesellschaften verfügen über bequeme Babykörbe und offerieren spezielle Babynahrung. Die Toiletten sind teilweise mit Wickeltischen ausgestattet. Reservieren Sie bitte einen speziell eingerichteten Sitzplatz, Mahlzeit und Babykorb bei Ihrer Buchungsstelle.
Für Behinderte
Die meisten Fluggesellschaften halten Einrichtungen bereit und reservieren gerne Sitzplätze, die auch behinderten Passagieren grösstmöglichen Komfort bieten. Bitte informieren Sie Ihre Buchungsstelle.
Besondere Mahlzeiten
Teilen Sie Ihrem Reisebüro bei der Buchung mit, wenn Sie spezielle Menüwünsche haben. Die meisten Fluggesellschaften servieren auf Bestellung vegetarische, diabetische oder koschere Kost, aber auch Kindermenüs.
Frühe Abflüge/späte Ankünfte
Profitieren Sie von den günstigen Hoteltarifen, die wir Ihnen bei rechtzeitiger Buchung
anbieten können. In Zürich und Genf stehen Hotels in Flughafennähe zur Verfügung. In Basel in der Nähe des Bahnhofs SBB und Flughafenbusses. Ihr Buchungsbüro wird Ihnen gerne bei der Reservation behilflich sein.
Anschlussflüge
Bei Charter- und Sonderflügen können Reiseteilnehmer, die zur Anreise nach Zürich einen Anschlussflug mit SWISS benutzen, bei der Abfertigung in Genf, Basel (schweizer Seite) oder Lugano ihr Gepäck direkt an das
Endziel ihrer Reise (Ausnahme USA) aufgeben. Die neue Einsteigekarte
(Boarding Card) muss in Zürich am Transitschalter oder direkt am Ausgang (Gate) abgeholt werden.
Einfindungszeit am Flughafen
Die genauen Zeitangaben ersehen Sie aus dem Reiseprogramm. Für Folgen, die sich aus einer verspäteten Einfindungszeit ergeben, übernehmen wir keine Haftung.
Check-in
Reguläres Check-in
In Ihren Reiseunterlagen finden Sie den Hinweis, an welchem Terminal/Schalter Sie Ihr Check-in vornehmen müssen. Gehen Sie mit dem Gepäck, dem Flugticket, der Electronic-Ticketing-Nummer resp. Auftragsnummer und dem Reisepass zum Check-in-Schalter der von Ihnen gebuchten Fluggesellschaft. Ihr Gepäck wird nun für den Verlad bereitgestellt, und Sie können Ihre Sitzplätze reservieren. Weisen Sie das Personal auf bereits bestehende Sitzplatzreservationen hin, falls Sie diese schon bei der Buchung tätigen konnten. Nun erhalten Sie Ihre Einsteigekarte (Boarding Card) mit Ihrer Sitzplatz-Nummer, der Einsteigezeit (Boarding Time) und der Nummer des Abflug-Gates.
Vorabend-Check-in
Diese beliebte Art des Check-ins ermöglicht Ihnen, Ihre Koffer schon am Vorabend Ihres Abfluges abzugeben und die Sitzplatzreservation vorzunehmen, falls Sie diese nicht bereits bei der Buchung getätigt haben.
Für die meisten Charterflüge: In Zürich am Vorabend von 20.0021.00 Uhr am mit «Vorabend-Check-in» bezeichneten Schalter im Terminal Check-in 3 (z.T. bereits ab 19.00 Uhr und bis 22.00 Uhr möglich. Genaue Angaben für Ihren Charterflug finden Sie in Ihrem Reiseprogramm), in Basel für Charterflüge der Belair/Air Berlin, SWISS und Hapag Lloyd, von 18.0021.00 Uhr, in Genf von 18.0021.00 Uhr. Bitte Flugtickets, Electronic-Ticketing-Nummer resp. Auftragsnummer und Reisepässe aller Mitreisenden mitbringen.
Für alle amerikanischen Fluggesellschaften sowie bei allen Flügen in die USA ist das Vorabend-Check-in nicht möglich. Bei einzelnen Linienflügen besteht die Möglichkeit, 23 Stunden vor Abflug einzuchecken; erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder Ihrer Buchungsstelle.
Check-in am Bahnhof
Über 50 grössere Schweizer Bahnhöfe sind direkt mit dem Check-in System der Flughäfen verbunden. Somit können Sie Ihr Gepäck (Fr. 20. pro Stück) einchecken und erhalten auch gleichzeitig Ihre Boarding Card mit der Sitzplatzreservation für Ihren Flug. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich zu den Flugtickets oder Electronic-Ticketing-Nummern resp. Auftragsnummer auch die Reisepässe aller Mitreisenden mitnehmen.
Check-in Zeiten: Linienflüge in der Regel 24 Stunden vor Abflug. Charterflüge normalerweise am Vortag ab 16.00 Uhr; max. 24 Stunden vor Abflug.
Diese Gepäckaufgabe resp. das Check-in mit Bordkarte am Bahnhof für Abflüge ab Zürich und Genf ist für viele Airlines gültig. Wichtigste Ausnahmen: Belair/Air Berlin, Singapore Airlines, Japan Airlines, Air Canada, German Wings, Hahn Air, KLM, Olympic, Qantas, TAP, Austrian Airlines, Skandinavian Airlines, Eurowings, alle US-Airlines sowie alle Flüge (inkl. Belair Charter) nach Nordamerika, Balkan-Charter, Easyjet. Keine Boarding-Kartenausgabe für British Airways.
Für Abflüge ab Basel ist dieses Check-in am Bahnhof zur Zeit nicht möglich.
Eine aktuelle Liste aller Fluggesellschaften und alle wichtigen Informationen zum Check-in am Bahnhof sowie das Verzeichnis der Bahnhöfe mit den Schalteröffnungszeiten finden Sie unter www.sbb.ch/check-in oder beim Rail Service unter Tel. Nr. 0900 300 300 (Fr. 1.19/Min.).
Pass- und Sicherheitskontrolle/Gate
Anschliessend ans Check-in gehen Sie zur Passkontrolle. Sie zeigen Ihre(n) Reisepass/Identitätskarte und die Boardingkarte und betreten im Transitraum internationales Territorium. Für alle Flüge werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Gäste mit Herzschrittmachern melden sich bitte vor der Kontrolle beim Sicherheitspersonal. Es dürfen u.a. keine Feuerwaffen (Gewehre, Pistolen) oder spitze und scharfgeschliffene Gegenstände mit in die Kabine genommen werden. An den Flughäfen ist aufgrund der verschärften Sicherheitsbestimmungen (siehe Abschnitt Handgepäck, Seite 6) mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Nach der Sicherheitskontrolle suchen Sie das auf der Bordkarte angegebene Gate auf. Auf Grund der Sitzplatznummern werden die Passagiere gruppenweise aufgefordert, das Flugzeug zu betreten und nochmals die Boarding Card vorzuweisen.
Flugzeiten
Die Flugzeiten der Sonderflüge/Charter werden vom Flughafen in Zusammen-arbeit mit den einzelnen Fluggesellschaften festgelegt. Flugplanänderungen bleiben immer vorbehalten. Es gelten diejenigen Zeiten, die in Ihrem Reiseprogramm aufgeführt oder Ihnen nachträglich als Flugplanänderung mitgeteilt worden sind. Die Fluggesellschaften behalten sich im Hinblick auf internationale und lokale Start- und Landevorschriften auch kurzfristige Änderungen der Flugzeiten und des Start- oder Landeflughafens vor.
Nicht benützte Sonderflug-/Linientickets
Nicht benützte Sonderflugtickets können nicht rückerstattet werden. Nicht benützte Linienflugtickets müssen unter allen Umständen an Ihre Buchungsstelle zurückgesandt werden. Ohne Rücksendung ist keine Erstattung möglich. Eine allfällige Rückerstattung hängt von den Bestimmungen des für Ihr Ticket angewendeten Tarifes ab.
Gepäckverlust
Sollte Ihr Reisegepäck wider Erwarten nicht am Bestimmungsort eintreffen, wenden Sie sich unmittelbar bei der Ankunft an die transportierende Fluggesellschaft. Diese wird einen Rapport erstellen (Property Irregularity ReportPIR), eine Suchaktion einleiten und sich bemühen, Ihr Gepäck so schnell wie möglich an Ihr Feriendomizil nachzuschicken. Bitte informieren Sie auch Ihre Reiseleitung. Diese wird Sie über die weiteren Schritte orientieren.
Gepäckbeschädigung
Sollten Sie nach Erhalt Ihres Gepäcks eine Beschädigung feststellen, ist ebenfalls eine Schadensmeldung (PIR) zu erstellen. Der PIR muss zusammen mit dem Flugschein, der Gepäckquittung (Label) und einer Reparaturquittung an die Fluggesellschaft zur Rückerstattung eingesandt werden. Ist das Gepäckstück nicht mehr reparierbar, muss eine entsprechende Bestätigung eines Fachgeschäfts mitgesandt werden.
Passkontrolle
Auch hier gilt es wieder, Pass und Boardingkarte bereitzuhalten, damit Sie problemlos in den Transitraum gelangen, um auf Ihren Rückflug in die Schweiz zu warten.
X-Ray/Sicherheitskontrolle
Auf dem Weg zum Gate müssen Sie Ihr Handgepäck wiederum durch ein Röntgengerät lassen, damit es auf unerlaubte Gegenstände durchleuchtet werden kann. Aus Sicherheitsgründen gelten für alle Abflüge verschärfte EU-Regeln. Beachten Sie dazu das Kapitel «Handgepäck».
Verspätungen im Flugverkehr
Sowohl im Linien- wie auch im Charterflugverkehr kann es zu Verspätungen kommen. Bitte beachten Sie: Wenn zwischen der flugplanmässigen Ankunft in Zürich, Basel oder Genf bis zur Abfahrt des letzten Zuges weniger als 120 Minuten liegen, kann z.B. durch verzögerte Gepäckausgabe usw. das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Flugplanänderungen bleiben immer auch kurzfristig vorbehalten und liegen ausserhalb unseres Einflussbereiches. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation der Rückreise zu Ihrem Wohnort. Für eventuelle Verspätungen und damit
verbundene Übernachtungen, Taxispesen usw. kann keine Haftung übernommen werden.
Klimaschutz
Hotelplan setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein. Zum einen kompensiert Hotelplan sämtliche Flugemissionen ihrer internen Geschäftsflüge und zum anderen wird den Kunden neu die Möglichkeit geboten, die ausgestossene CO2 Menge ihrer Flüge direkt bei der Reisebuchung freiwillig kompensieren zu lassen. Mit den Kompensations- zahlungen werden zertifizierte Projekte unterstützt, welche im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz-steigerung die Menge an Emissionen einsparen, welche während dem Flug erzeugt wurden.



